Blog Safe Harbor

12.10.2015 // Datenschutz
Bereits vor einiger Zeit hatten wir auf die Datenschutzproblematik bei Internetdiensten amerikanischer Unternehmen hingewiesen. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) bestätigt nun in einem aufsehenerregenden Urteil (EuGH, 6.10.2015 - C-362/14), dass die USA aus europäischer Sicht "kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten" bieten. Der Gerichtshof hat das Safe-Harbor-Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und der USA für ungültig erklärt. Neben dem Urteil bietet die offizielle Pressemitteilung weitere Details und Hintergrundinformationen. Datenschutzexperten empfehlen beim Einsatz von Onlinediensten europäische Anbieter mit Servern innerhalb der EU, um wirtschaftliche, aber auch rechtliche Risiken im Hinblick auf den gesetzlich geforderten Datenschutz zu vermeiden.