12.10.2015

EuGH-Urteil bestätigt: Safe-Harbor bietet keinen ausreichenden Datenschutz

Bereits vor einiger Zeit hatten wir auf die Datenschutzproblematik bei Internetdiensten amerikanischer Unternehmen hingewiesen. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) bestätigt nun in einem aufsehenerregenden Urteil (EuGH, 6.10.2015 - C-362/14), dass die USA aus europäischer Sicht "kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten" bieten. Der Gerichtshof hat das Safe-Harbor-Abkommen zum Austausch personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und der USA für ungültig erklärt. Neben dem Urteil bietet die offizielle Pressemitteilung weitere Details und Hintergrundinformationen. Datenschutzexperten empfehlen beim Einsatz von Onlinediensten europäische Anbieter mit Servern innerhalb der EU, um wirtschaftliche, aber auch rechtliche Risiken im Hinblick auf den gesetzlich geforderten Datenschutz zu vermeiden. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) schreibt in seiner Stellungnahme zum EuGH-Urteil "Europäischen Firmen, die auch weiterhin ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in Deutschland oder der europäischen Union verarbeiten, wird mit dem Urteil der Rücken gestärkt. Und auch Initiativen wie das TeleTrusT-Qualitätszeichen "IT Security made in Germany" erhalten die Bestätigung, dass der Datenschutz ein hohes Gut ist, das nicht ausgehöhlt werden darf." Als deutsches Unternehmen mit Serverstandort in Deutschland, arbeitet die netfiles GmbH nach den strengen Datenschutzrichtlinien der EU und gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Sämtliche Daten werden ausschließlich in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf den Datenschutz und die Sicherheitsfunktionen, die Ihnen netfiles beim Austausch von Daten und der Online Zusammenarbeit bietet.